(Werner,08.08.2020)

 

Die Evolution ist geprägt vom Prinzip der Koexistenz

 

 

 

Viren und höhere Lebensformen, einschließlich des Menschen, koexistieren seit Jahrmillionen. Viren sind Teil der evolutionären Entwicklung höherer Lebensformen.

 

Der „Impf-Wahn“, der derzeit in Zeiten der „Corona-Pandemie“ um sich greift verhält sich meiner Meinung nach kontraproduktiv zu diesem Prinzip der evolutionären Koexistenz. Die Impfstoffe, die derzeit in „der Mache“ sind (es sollen laut WHO bereits 124 sein und einige befinden sich bereits in klinischen Studien) umfassen im Wesentlichen rekombinante RNAs (mRNA) und DNA-Plasmide. Mit deren Hilfe sollen Antikörper gegen die Viren stimuliert, bzw. direkt in menschlichen Zellen synthetisiert werden. Das sind meiner Meinung nach groß angelegte Feldstudien mit rekombinanter RNA und DNA, die auch einen Eingriff in die Keimbahn des Menschen nicht ausschließen können (eigentlich verboten!). Deshalb müssen sich die Teilnehmer an den Impfstudien ganz ausdrücklich zur Schwangerschaftsverhütung  verpflichten (WHO).

 

Die in Mainz ansässige Firma BioNTech ist in Kooperation mit der kanadischen Firma Acuitas bereits seit 16. Januar 2020 damit beschäftigt einen solchen mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 innerhalb von 3 Monaten zur Testreife zu entwickeln.

 

Am 21. April 2020 soll die Studiengenehmigung für den ersten Impfstoff durch das Paul-Ehrlich-Institut und die Ethikkommission Baden-Württemberg erfolgen. Zusätzlich sind Zulassungsanträge für Studien in den USA (Pfizer) und in China (Fosun Pharma) gestellt. (Quelle: Powerpoint Präsentation „Lightspeed“-BioNTech’s COVID-19 Programm von BioNTech).

 

Impfstoff:  Vaccine mRNA , eine virale RNA rekombiniert mit humanen Sequenzen am vorderen (5‘) Ende und am hinteren (3‘) Ende der RNA (5‘ cap- Promotor – 5’UTR und 3’UTR – poly A-tail) wird eingebettet in einen Lipid-Nanopartikel als „shuttle“ um diese rekombinante mRNA in die menschliche Zelle einzubringen

(Vaccine mRNA-Herstellung in Mainz und Lipid-Nanopartikel-Einbettung in Kanada)

 

BioNTech erhält am 11. Juni ein Darlehen von 100 Millionen Euro von der Europäischen Investitionsbank (EIB) der EU mit Sitz in Luxemburg für die Impfstoffentwicklung. Das sind Steuergelder vorwiegend von der BRD.

 

Ausführungen zu mRNA-„Impfstoffen“ gegen Covid-19 (SARS-CoV-2)

 

Es handelt sich da um die RNA eines viralen Oberflächenproteins, die „reif“ gemacht wird durch das Anhängen humaner Sequenzen am vorderen 5‘- und hinteren 3‘-Ende dieser viralen RNA. Somit handelt es sich bei dieser mRNA um eine rekombinante RNA. Diese reife mRNA wird eingebettet in ein nano-Lipid (nano-bot), was dann das Einschleußen durch die Zellwand in das Zellplasma der „Zielzellen“ (Lymphozyten) gewährleisten soll – die nano-bots dienen sozusagen als shuttel. Diese reife  mRNA soll dann im Zell-Plasma freigesetzt werden, soll dann an die Ribosomen andocken und in das entsprechende Virusoberflächenprotein übersetzt werden. Dieses Virusoberflächenprotein wird dann aus den Zellen in die Blutbahn entlassen.

 

Im zweiten Schritt würde dann das menschliche Immunsystem die entsprechenden Antikörper gegen dieses in der Blutbahn zirkulierende Virusoberflächenprotein bilden und so die gezielte Immunabwehr gegen das Virusoberflächenprotein hervorrufen.

 

Ausführungen zu DNA-„Impfstoffen“ gegen Covid-19 (SARS-CoV-2)    

 

Es handelt sich hierbei um die DNA eines  gegen ein Virusprotein gerichteten Antikörpers. Diese DNA wird nun mit Methoden rekombinanter DNA-Technologien  in ein Plasmid eingebaut (rekombinante DNA). Das Plasmid soll das Einschleußen der DNA in das Zellplasma gewährleisten – das Plasmid dient sozusagen als shuttel.

 

Die menschliche Zelle soll dann diese DNA über die entsprechende RNA in das Protein (Antikörper) übersetzt werden.

 

Beide rekombinante Methoden betreten völliges Neuland im Impfgeschehen und sind nach den Bestimmungen (Gentechnikgesetz) der WHO zum Einsatz am Menschen verboten. Trotzdem bestimmt die WHO darüber, daß ein beschleunigtes Verfahren der Impfstoffentwicklung durch profitorientierte Unternehmen für den Menschen zulässig ist. Ein weltweiter Feldversuch am Menschen.

 

Es bleiben unzählige Fragen zu solchen rekombinanten Impfstoffen, die ich nur andeuten möchte:

 

Wie verhält es sich mit den „Dosis-Wirkungs-Beziehungen“? Also, wieviel mRNA oder DNA ist notwendig, um beim Menschen die erwünschte Wirkung zu erzielen. Wieviel rekombinante RNA/DNA gelangt in die spezifischen menschlichen Zellen und was ist mit dem unerwünschten Eindringen in andere Zellen (Organsysteme).

 

Wie viele dieser Moleküle verbleiben im Interzellularbereich und wie lange können sie dort persistieren und interagieren

 

Was geschieht mit den Molekülen bei der mitotischen Zellteilung.

 

Stichworte: Mutagenität, Krebsgeschehen etc.

 

Fragen über Fragen – Neuland eben. Der menschliche Organismus ist hoch komplex und kein Molekularlabor ……

 

Freitag, 06. August 2020:

 

Vor dem 10.08.2020 galten in der EU recht strenge Regeln für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs).Es galt das Vorsorgeprinzip, d.h. es dürfen keine GVOs freigesetzt werden, solange deren Unschädlichkeit nicht bewiesen ist.

 

Neue Regelung „Zum Schutz vor Gentechnik für Covid-Impfstoffe“ der EU am 10.07.2020 (EU-Parlament) und am 14.07.2020 (EU-Rat):

 

In dieser neuen Verordnung des EU-Parlaments und EU-Rats über die Durchführung klinischer Prüfungen mit GVOs wird nun vor der klinischen Prüfung an Menschen weder verlangt, die Umweltfolgen noch die langfristigen Folgen für Menschen und das menschliche Genom durch diese gentechnischen Impfstoffe zu prüfen. Auch wird eine vorgelagerte Genehmigung für klinische Tests nicht verlangt.

 

D.h., die Firmen, die diese klinischen Tests durchführen müssen auch für die Folgen der Impfungen nicht haften.

 

Damit folgt die EU den Vorgaben der WHO für ein beschleunigtes Verfahrens für die Impfstoffherstellung.

 

 

 

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